Dienststellen

Tragen Sie hier die Dienstellen-Nummer der Ausgangs- bzw. Ausfuhrzollstelle ein. Begriffsbestimmung: Ausgangszollstelle: Zollstelle im Binnenland (meist am Sitz des Ausführers), bei der das zweistufige Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex (UZK) beginnt und bei der die Ausfuhranmeldung abzugeben ist  (erste Stufe des zweistufigen Ausfuhrverfahrens). Ausfuhrzollstelle: Zollstelle an der EU-Außengrenze, bei der das zweistufige Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex (UZK) endet und die Ware aus dem Zollgebiet der EU ausgeht. Das elektronisch mit dem ATLAS-Verfahren erstellte Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist vorzulegen (zweite Stufe des zweistufigen Ausfuhrverfahrens).

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