Bewilligungen

Sie können bei regelmäßiger Ausfuhr beantragen, als zugelassener Ausführer vom Zollamt die Befreiung der Einzelgestellung bewilligt zu bekommen. D.h., die Sendungen können direkt abgefertigt werden, ohne dass Sie Gestellungszeiten einhalten müssen, in denen Sie den Zollbeamten die Möglichkeit einräumen müssen, die Sendung am Verladeort in Augenschein zu nehmen.

Den Antrag auf zugelassener Ausführer stellen Sie bei Ihrem Heimatzollamt.

Sie bekommen bei Bewilligung vom Zoll einen Bewilligungs- und Ladecode mitgeteilt.

Diesen Tragen Sie bitte im Menü-Punkt Bewilligungen ein.

Wenn Sie eine weitere Bewilligung für einen anderen Ladeort haben, tragen Sie bitte diese Daten ebenfalls hier ein.

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