Allgemein

Zollnummer: Hier tragen Sie bitte Ihre vom Zoll zugewiesene Zollnummer ein.

Handelsstücklisten auflösen =Ja bedeutet, Handelsartikel werden in Ihre einzelnen Artikel aufgeschlüsselt. Wenn z.B. ein Spielzeugset  aus einem Teddybär und Batterien besteht, wird in die Einzelartikel also Teddybär + Batterien aufgelöst. Andernfalls wird nur der Hauptartikel übergeben.

AE-Positionen sofort erstellen: Bei „JA“ wird der Arbeitsschritt Zollpositionen erstellen und Meldepositionen erstellen in einem durchgeführt und somit der Vorgang verkürzt.

Rechnungsbetrag aus Beleg übernehmen: Bei „JA“ wird der Rechnungsbetrag aus dem zugrunde liegenden Beleg übernommen.

Positionen in AE einzeln übernehmen heißt, dass die Artikel mit der gleichen Waren-Nummer, Ursprungsland, Region auf der AE nicht  wie üblich zusammengefasst sondern einzeln aufgeführt werden.

Text in Zollpositionen: Sie können hier wählen, welche Angaben in der Zollposition stehen sollen (z.B. für die Zollrechnung). Die beiden Bezeichnungsfelder aus dem Artikelstamm stehen zur Verfügung.

Text in AE-Positionen: Soll die Zollbezeichnung (AE-Bezeichnung) oder die Artikelbezeichnung aus dem Artikelstamm herangezogen werden?

Zollangaben in Artikelstamm übernehmen: Wenn Sie „JA“ eingeben, werden Änderungen und Ergänzungen, die Sie im Zollmodul durchführen, automatisch in den Artikelstamm der Sage 100 übernommen, so dass Sie bei erneuter Verwendung des Artikels die geänderten Daten direkt wieder benutzen können, ohne diese nochmals manuell ergänzen oder ändern zu müssen.

Dienststellennummer Ausfuhrzollamt:
Das Ausfuhrzollamt ist das Zollamt, bei dem die Sendung angemeldet wird (Ihr Heimatzollamt).

Über den Internet-Link können Sie sich Ihr zuständiges Zollamt suchen lassen:

Klicken Sie auf den markierten Link, um zur nächsten Seite zu kommen.

Geben Sie hier Land/Region/Stadt ein und wählen Sie bei Zuständigkeit nur EXP für die Ausfuhrzollstelle aus. Über die Schaltfäche „Suche“ erhalten Sie die Kennnummer Ihres Zollamtes.

Eigenmasse und Gewicht – Datenquelle: Wählen Sie hier, ob Sie das Gewicht aus den Artikel-Eigenschaften, die Eigenmasse aus den Intrastat-Daten oder nichts von beiden für die Zollabwicklung benutzen wollen.

Generell Beipackregelung zu Pos. 1 bedeutet, dass die Rohmasse aller Positionen der Ausfuhrerklärung auf Pos. 1 zusammengefasst werden.

Ohne Rechenzentrum arbeiten: Wird zur Zeit nicht unterstützt. Die Abwicklung läuft immer über das BEX-Rechenzentrum.

Sammel-Warentarifnummer: Wenn Sie eine Sammelnummer bekommen haben, können Sie diese hier hinterlegen.

Betragsgrenze Sammel-Warentarifnummer: Bis zu welchem Betrag dürfen Sie über eine Sammel-Warentarifnummer versenden?

Positionsübernahme im Zollbeleg: Wenn Sie nachträglich in Ihrem Ursprungsbeleg Positionen nacherfassen, können Sie hier entscheiden, ob der ganze Beleg neu übernommen werden soll, oder nur die fehlende Position ergänzt wird.

AE-Positionsgewichte manuell bearbeiten: Bei Nein werden sie aus den Zollpositionen übernommen.

AE-Texte manuell bearbeiten: Bei Nein werden sie aus den Zollpositionen übernommen.

Pfad für ABD-Export: Wenn Sie Ihre Ausfuhrdokumente speichern wollen, z.B. um sie an einen Spediteur weiterzuleiten oder später auszudrucken, können Sie hier angeben, wohin diese gespeichert werden sollen.

Mit den folgenden Feldern können Sie das Layout Ihrer Zollrechnungen gestalten:

Grafik Kopflogo: Hier können Sie das Logo Ihres Unternehmens für die Zollrechnung übernehmen.

Grafik Fußlogo: Hier können Sie eine Bilddatei auswählen, falls Ihr Belegfuß als solche vorliegt.

Andernfalls können Sie bis zu 4 Spalten Fußtext hinterlegen. Wählen Sie die jeweilige Spaltennummer und geben Sie den Text für diese Spalte ein.

DMS-Pfad für ABD/AGV: Wenn Sie hier einen Pfad hinterlegen, werden die Dokumente nach Abruf vom Zoll automatisch und ohne Rückfrage in dieses Verzeichnis gespeichert (z.B. für ein DMS-System)

weitere Register Grundlagen Zoll:

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