Bearbeitung eines Zollvorganges

Haben Sie im Übersichtsfenster einen neuen Zollvorgang angelegt, kann dieser nun im Detail bearbeitet werden.

Hier finden Sie die Beschreibungen für die einzelnen Registerblätter:

Die Schaltflächen haben folgende Bedeutungen:

Optionen\Zollrechnungspositionen erstellen: Nachdem Sie in den Kopfdaten einen oder mehrere Verkaufsbelege ausgewählt haben, können Sie aus diesen nun die Positionen für die Zollrechnung anlegen lassen. Diese können Sie anschließend auf der entsprechenden Registerkarte weiterbearbeiten.

Optionen\Meldepositionen erstellen: Nachdem Sie die Zollrechnungspositionen überarbeitet und alle fehlenden Informationen dort ergänzt haben, können Sie nun die Meldepositionen für Ihre Ausfuhrpapiere erzeugen. Positionen mit gleicher Warennummer, Land, Region, Stat. Verfahren und Einheit werden hier jeweils zu einer Meldeposition zusammengefasst.

Optionen\Standardwerte laden

Optionen\Gewichte berechnen

Optionen\Meldepositionen neu nummerieren: Haben sich durch die Zusammenfassung und Ihre Überarbeitung Unstimmigkeiten in der Nummerierung ergeben, können sie mit dieser Funktion die Positionen neu durchnummerieren lassen.

Plausi-Prüfung: Hier können Sie prüfen, ob Ihre Angaben vollständig sind. Im Fehlerfall bekommen Sie eine Liste der Mängel angezeigt und können Ihre Eingaben entsprechend korrigieren. Diese Prüfung können Sie auch aus der Vorgangsübersicht aufrufen.

ATLAS-Übermittlung: Nachdem Sie Ihren Zollvorgang fertig bearbeitet haben, können Sie diesen nun an das Rechenzentrum übermittlen. Diese Funktion können Sie auch aus der Vorgangsübersicht aufrufen.

Sanscreen: Falls Sie eine Lizenz für die Sanscreen-Erweiterung haben, können Sie hier Ihre Empfängeradresse prüfen lassen.


Allgemeine Vorgehensweise

Erfassen Sie zunächst die notwendigen Kopfdaten. Die Rechnungs- und Versandanschrift wird dabei vom zugrunde liegenden Beleg der Sage 100 übernommen. Ergänzend können Sie einen Spediteur auswählen (dieser wird beim Ausdruck eines Speditionsauftrags verwendet) oder einen Endverwender angeben.

Sie können außerdem weitere Belege hinzufügen, deren Positionen in die Ausfuhrerklärung aufgenommen werden sollen.

Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben erfasst haben, nutzen Sie den Button „Optionen \ Zollrechnungspositionen erstellen“ an. Nun werden alle Positionen des aktuellen Belegs und der zusätzlich zugeordneten Belege in den Zollvorgang übernommen.

Die Positionen sehen Sie im Register „Positionen Zollrechung“.

In diesem Register können Sie, sofern nicht bereits vorhanden, weitere Angaben zu den Positionen machen. Beispielsweise kann eine Eigen- und Rohmasse erfasst werden, sofern diese nicht bereits aus dem Artikelstamm übernommen wurden.

Wenn Sie die Überarbeitung der Positionen abgeschlossen haben, können Sie durch Klicken auf „Optionen – Meldepositionen erzeugen“ die entsprechenden Meldepositionen erzeugen. Eine Meldeposition ist die Zusammenfassung aller Einzelpositionen mit gleicher Warennummer, Ursprungsregion, Ursprungsland und Mengeneinheit. Sie entspricht einer Position auf der Ausfuhrerklärung.

Im Register „Packstücke“ können Sie nun angeben, wie Ihre Waren verpackt wurden. Dabei können Sie einen Packstücktyp auswählen, dessen Menge und das Gewicht der Verpackung mit angeben. Bitte beachten Sie, dass sich das Gewicht des Inhalts aus der Summe der Positionsgewichte ergibt; hier ist nur noch das reine Verpackungsgewicht anzugeben.

Im Register „Ausfuhrerklärung“ geben Sie die Details zu Ihrer Ausfuhr an. Die dort angezeigten Felder sind weitestgehend selbsterklärend.

Beachten Sie bitte, dass Sie unter „Route“ nur noch die Länder angeben müssen, die zwischen dem Versandland und dem Empfängerland liegen. Das Versandland (Deutschland) un das Empfängerland selbst müssen Sie nicht mehr angeben.

Um Register „EUR.1/ATR.1“ geben Sie die Angaben für diese Erklärungen an. Diese werden in das entsprechende Formular gedruckt. Eine elektronische Übermittlung der EUR.1/ATR.1 ist derzeit noch nicht vorgesehen.

Im Register „Speditionsauftrag“ machen Sie alle Angaben, die Sie für den Ausdruck eines Speditionsauftrags benötigen. Auch hier erfolgt keine elektronische Übermittlung. Diese Programmfunktion dient lediglich dazu, einen Speditionsauftrag zu drucken, den Sie ihrem Spediteur mitgeben. Damit kann dieser nachweisen, dass er Waren in Ihrem Auftrag transportiert.