Einzel- und Massenscreening

Sie als Ausführer sind verpflichtet, die Empfängeradresse hinsichtlich Einträgen in Sanktionslisten zu prüfen. Dies verlangen auch immer mehr Zollbehörden. Beim Sanktionslisten-Screening werden alle Adressen außerhalb der EU berücksichtigt.

Sie können hier sowohl einzelne Adressen prüfen lassen also auch Ihren gesamten Adressbestand. Das Ergebnis des Screenings können sich sich als Protokoll ausdrucken lassen.

Den Einzelaufruf können Sie direkt aus Ihrem Zollbeleg (Fenster Meldepositionen) aufrufen oder über den Menüpunkt Sanktionslistenscreening.

Bei der Sammelprüfung (Menüpunkt Massenscreening) können Sie alle Adressen oder die nach bestimmten Kriterien gefilterten Adressen (Kundengruppe, Land,…) gemeinsam prüfen lassen. Hier können Sie ankreuzen, dass bei negativem Bescheid gleich eine Liefersperre beim Kunden gesetzt werden soll.

Denken Sie daran, rechtzeitig Meldepositionen zu bestellen, um Ihre Adressprüfungen durchführen zu können.

Wollen Sie das Screening-Ergebnis im Sage-Adressstamm abspeichern, legen Sie bitte über den Sage-Administrator folgende Felder neu an:

Anschließend können Sie die neuen Felder in gewohnter Weise im Adressstamm einblenden.