Ausfuhrdokumente EUR.1 un ATR.1

EUR.1 ist die Formular-Bezeichnung für eine Warenverkehrsbescheinigung, die im internationalen Handelswarenverkehr eingesetzt wird.

Die Anwendung dieses Formulars basiert auf der Anwendung diverser bi- und multilateraler Abkommen innerhalb des paneuropäischen Präferenzsystems (den Freihandelsabkommen also z. B. EU-EFTA/EU-Mexiko/EU-Israel/u.v.a.).

In den Freihandelsabkommen werden Waren definiert, die zollfrei oder zu tieferen Zollsätzen eingeführt werden können, unter der Bedingung, dass sie in einem Vertragsland vollständig hergestellt wurden oder in einem solchen so weit bearbeitet wurden, dass sie gemäß den Abkommen den Ursprungsprodukten gleichgestellt werden.

Um bei einer Zollabfertigung den Ursprung nachzuweisen und so vom Präferenzzollsatz zu profitieren, muss der zuständigen Zollverwaltung eine Warenverkehrsbescheinigung, (u. a.) kurz EUR.1, übergeben werden, in welcher der Hersteller den Ursprung der Waren bescheinigt. Die EUR.1 wird auch als Ursprungszeugnis im außenwirtschaftsrechtlichen Sinne anerkannt.

Die ATR.1 ist analog zu sehen und wird für die Türkei benötigt.

Anstelle einer Warenverkehrsbescheinigung kann vom Hersteller oder Versender der Waren auch eine Ursprungserklärung (UE) auf der Rechnung erstellt werden.

Der Wortlaut ist hier vorgeschrieben falls der Rechnungsbetrag 6000 Euro oder 10300 CHF nicht übersteigt:
„..der Ausführer dieser Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anderes angegeben, präferenzbegünstigte EU-Ursprungswaren sind..“,

Wenn es sich um einen zugelassenen Ausführer handelt, gilt die Begrenzung von 6000 Euro oder 10300 CHF nicht. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn sie in den jeweiligen Abkommen erwähnt ist!

Der Aussteller einer solchen Warenverkehrsbescheinigung oder Ursprungserklärung muss in der Lage sein, die Ursprungseigenschaften der Waren bei einer allfälligen Nachkontrolle nachzuweisen. Dies geschieht bei Herstellung nach den Kriterien der Verarbeitungsliste, oder bei Handelsware mit Hilfe einer so genannten Lieferantenerklärung.

Die Felder sind gemäß Ausfuhranleitung EUR.1/ATR.1 zu füllen.